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§ 1 UWG; § 32 Abs 2 GewO 1994

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/194Bl-LS 2005, 204 Heft 5 v. 1.10.2005

§ 1 UWG; § 32 Abs 2 GewO 1994

Bei der Ausübung von Nebentätigkeiten darf der Schwerpunkt und die Eigenart des Betriebs nicht verändert werden.

OGH 24.05.2005, 4 Ob 21/05 z Ausarbeitung von Filmen.

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