Zusammenfassung: Die Feststellung des sachlich betroffenen Marktes erfolgt nach dem Bedarfsmarktkonzept. Bei Austauschbarkeit der Waren und Dienstleistungen liegt Identität der Märkte vor.
Rechtsgrundlagen: § 35 KartG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Die Feststellung des sachlich betroffenen Marktes erfolgt nach dem Bedarfsmarktkonzept. Bei Austauschbarkeit der Waren und Dienstleistungen liegt Identität der Märkte vor.
Rechtsgrundlagen: § 35 KartG
Schlagwörter: