§ 34 Abs 1 IPRG
Bei Urheberrechtsverletzungen in Österreich gelangt ausschließlich österreichisches Urheberrecht zur Anwendung. Eine Rechtswahl ist unzulässig, die vereinbarte Anwendung des deutschen Urheberrechts entfaltet keine Rechtsgültigkeit.
OGH 21.12.2004, 4 Ob 252/04v Hotelfotografie.