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§ 35 Abs 1 KartG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/175Bl-LS 2005, 173 Heft 4 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: In einem kartellgerichtlichen Abstellungsauftrag kann auch ein positives Tun vorgeschrieben werden.

Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 KartG

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