Zusammenfassung: In einem kartellgerichtlichen Abstellungsauftrag kann auch ein positives Tun vorgeschrieben werden.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 KartG
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Zusammenfassung: In einem kartellgerichtlichen Abstellungsauftrag kann auch ein positives Tun vorgeschrieben werden.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 KartG
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