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§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG; § 4 Abs 2 MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/144Bl-LS 2005, 169 Heft 4 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Das Wort " Studienkreis" besitzt keine Kennzeichnungskraft.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 3 MSchG; § 4 Abs 2 MSchG

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