§ 37 HGB
Der OGH erläutert, wer zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs nach § 37 HGB legitimiert ist und erläutert, dass durch eine unzulässige Verwendung einer Firma als Unternehmensbezeichnung kein Zeitvorrang erwirkt werden kann.
OGH 08.02.2005, 4 Ob 235/04v - F-GmbH.