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§ 37 HGB

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/141Bl-LS 2005, 169 Heft 4 v. 1.8.2005

§ 37 HGB

Der OGH erläutert, wer zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs nach § 37 HGB legitimiert ist und erläutert, dass durch eine unzulässige Verwendung einer Firma als Unternehmensbezeichnung kein Zeitvorrang erwirkt werden kann.

OGH 08.02.2005, 4 Ob 235/04v - F-GmbH.

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