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§ 9a UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/124Bl-LS 2005, 167 Heft 4 v. 1.8.2005

§ 9a UWG

Die Beurteilung des Vorliegens einer Zugabe richtet sich nach der Verkehrsauffassung.

OGH 05.04.2005, 4 Ob 31/05vv - Zeitungsgewinnspiel.

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