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§ 381 EO; § 24 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/110Bl-LS 2005, 107 Heft 3 v. 1.6.2005

§ 381 EO; § 24 UWG

Eine einstweilige Verfügung kann sich auf den gesamten geltend gemachten Unterlassungsanspruch beziehen, ohne eine Vorwegnahme des Urteils zu begründen.

OGH 11.01.2005, 4 Ob 272/04k Hotel Sacher Baden I

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