§ 9 Abs 1 UWG
Der OGH nimmt zur Schutzfähigkeit von Firmenschlagworten und Vereinsnamen nach § 9 UWG Stellung und bejaht die Verwechslungsgefahr zwischen den Tätigkeitsbereichen eines Kreditorenverbands und einer Vermögensberatung und Kreditvermittlung.