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§ 9 Abs 1 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/17Bl-LS 2005, 20 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 9 Abs 1 UWG

Der OGH nimmt zur Schutzfähigkeit von Firmenschlagworten und Vereinsnamen nach § 9 UWG Stellung.

OGH 28.09.2004, 4 Ob 169/04 p AKV.1)

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