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§ 33b MSchG; Art 12 Abs 2 lit a MarkenRL

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/28Bl-LS 2005, 22 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 33b MSchG; Art 12 Abs 2 lit a MarkenRL

Bei der Beurteilung der Fortentwicklung einer Markenbezeichnung zur Gattungsbezeichnung sind auch Hersteller und Händler als beteiligte Verkehrskreise einzubeziehen.

OGH 06.07.2004, 4 Ob 128/04 h Memory.1

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