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§ 502 Abs 2 ZPO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/55Bl-LS 2005, 25 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 502 Abs 2 ZPO

Die Maßgeblichkeit des absoluten Rechtsmittelausschlusses des § 502 Abs 2 ZPO hat die Unzulässigkeit einer Revision zur Folge.

OGH 19.10.2004, 4 Ob 200/04x.

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