Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Frage, ob Handy-Klingeltöne als Bearbeitung des Originalwerks qualifiziert werden können und beschreibt die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen für die öffentliche Wiedergabe und die freie Werknutzung. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zu den Rechten des Künstlers und zur Definition des Veranstalters Stellung .
Rechtsgrundlagen: § 1 UrhG; § 18a UrhG; § 21 UrhG