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Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/210Bl-LS 2004, 260 Heft 6 v. 1.12.2004

§ 25 Abs 3 UWG; § 25 Abs 7 UWG

Bei einem Wettbewerbsverstoß im Internet trifft den Inhaber der Internetseite, auf der das Urteil veröffentlicht werden soll, die Veröffentlichungspflicht des Medieninhabers gem § 25 Abs 7 UWG.

OGH 18.08.2004, 4 Ob 141/04w

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