§ 25 Abs 3 UWG; § 25 Abs 7 UWG
Bei einem Wettbewerbsverstoß im Internet trifft den Inhaber der Internetseite, auf der das Urteil veröffentlicht werden soll, die Veröffentlichungspflicht des Medieninhabers gem § 25 Abs 7 UWG.
OGH 18.08.2004, 4 Ob 141/04w