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Fast Film

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/217Bl-LS 2004, 261 Heft 6 v. 1.12.2004

§ 3 Abs 1 UrhG; § 4 UrhG

Die grafischen Darstellungen in einem Computerspiel sind Gebrauchsgrafiken, welche durch § 3 Abs 1 UrhG geschützt werden. Sie sind dann geschützt, wenn sie eine individuelle Eigenart besitzen.

OGH 06.07.2004, 4 Ob 133/04v

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