vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Begräbnisfeierlichkeit

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/219Bl-LS 2004, 261 Heft 6 v. 1.12.2004

§ 16 UrhG; § 18 UrhG

Das Veröffentlichungsrecht eines Urhebers ist jedem Verwertungsrecht immanent. Der Grad der Öffentlichkeit spielt bei den Verwertungsrechten eine große Rolle. Erwirbt ein Endverbraucher eine Vervielfältigung des Werkes, darf er sie noch nicht in der Öffentlichkeit aufführen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!