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OÖ Familienkarte

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/212Bl-LS 2004, 260 Heft 6 v. 1.12.2004

Zusammenfassung: Die Wortmarke " OÖ Familienkarte" benötigt Verkehrsgeltung, damit sie unterscheidungskräftig wird. Die Marke muss vom Publikum nicht nur auf die damit gekennzeichnete Ware sondern auch auf das anbietende Unternehmen bezogen werden.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 3 MSchG; § 4 Abs 1 Z 4 MSchG; § 4 Abs 2 MSchG

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