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Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/191Bl-LS 2004, 214 Heft 5 v. 1.10.2004

§ 7 EO; § 54 EO; § 355 EO

Bei einem Exekutionsantrag ist nur zu prüfen, ob das Exekutionsbegehren vom Exekutionstitel gedeckt ist. Exekution gemäß § 355 EO ist nur zulässig, wenn der Verpflichtete gegen die Unterlassungspflicht im Exekutionstitel verstößt.

OGH 21.07.2004, 3 Ob 97/04t

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