§ 7 EO; § 54 EO; § 355 EO
Bei einem Exekutionsantrag ist nur zu prüfen, ob das Exekutionsbegehren vom Exekutionstitel gedeckt ist. Exekution gemäß § 355 EO ist nur zulässig, wenn der Verpflichtete gegen die Unterlassungspflicht im Exekutionstitel verstößt.
OGH 21.07.2004, 3 Ob 97/04t