§ 2 UWG; § 14 UWG
Ein wettbewerbsrechtliches Unterlassungsgebot hat immer die konkrete Verletzungshandlung zum Inhalt. Sind einem Mitbewerber irreführende Angaben über die betrieblichen Verhältnisse verboten, kann der Kläger wegen einer irreführenden Angabe Exekution führen.
OGH 04.05.2004, 4 Ob 38/04y