vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bostongurka

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/193Bl-LS 2004, 214 Heft 5 v. 1.10.2004

Art 12 Abs 2 lit a MarkenRL; Art 234 EG; § 33b MSchG

Der EuGH legt Art 12 Abs 2 lit a MarkenRL so aus, dass beim Vertrieb einer Ware unter einer Marke die zu beachtenden Verkehrskreise sowohl aus allen Endabnehmer als auch aus allen am Vertrieb beteiligten Unternehmer bestehen.

EuGH 29.04.2004, C-371/02

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!