§ 1 UWG
Bei der Annahme einer Sittenwirdigkeit iSd § 1 UWG ist darauf zu achten, dass der kennzeichenrechtliche Schutz kraft Verkehrsgeltung damit nicht unterlaufen wird. Fehlt für die Tatbestandserfüllung des § 9 UWG ein Element, kann dafür auf die Sittenwidrigkeit iSd 1 UWG zurückgegriffen werden.