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Waschmittelflasche

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.ÖBl 2004/60ÖBl 2004, 234 - 240 Heft 5 v. 1.10.2004

Zusammenfassung: Es gibt dreidimensionale Marken, bei denen die Verpackung als Form der Marke iSd Art 3 Abs 1 lit e MarkenRL angesehen werden kann. Die Unterscheidungskraft dieser Marken hängt davon ab, ob der durchschnittliche Käufer dieser Ware sie leicht von den Erzeugnissen anderer Hersteller unterscheiden kann. Es ist für die Beurteilung der Unterscheidungskraft auch nicht notwendig nachzuforschen, ob es ähnliche Marken in anderen EU-Mitgliedsstaaten gibt

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