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Gotv

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/13Bl-LS 2004, 13 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 9 Abs 1 UWG

Bei ungewöhnlichen Zeitschriftentiteln wie " Go" ist von der Rechtssprechung abzugehen, die besagt, dass bei Zeitschriftentiteln bereits geringe Abweichungen ausreichen, um Verwechslungen auszuschließen.

OGH 23.09.2003, 4 Ob 138/03b

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