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Organisationsbeitrag II

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/8Bl-LS 2004, 12 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 1 UWG; § 2 UWG

Eine Handlung ist erst dann wettbewerbswidrig, wenn sie dazu geeignet ist, die Nachfrage nicht bloß geringfügig zu verändern.

OGH 20.05.2003, 4 Ob 59/03k

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