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Pinkelprinz

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/21Bl-LS 2004, 14 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 78 UrhG

Ist die Person, deren Bild veröffentlicht wird, allgemein bekannt, sind ihre Interessen dann verletzt, wenn ihre Privat- und Intimsphäre preisgegeben wird.

OGH 23.09.2003, 4 Ob 165/03y

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