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Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.ÖBl 2004/5ÖBl 2004, 19 - 20 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 1 UWG; § 11 ECG

Der OGH hat entschieden, dass jemand, der seine Homepage zu Werbezwecken für seine Dienstleistungen benutzt, nicht nach § 11 ECG verpflichtet ist, seine AGB und Vertragsklauseln potentiellen Kunden bereitzustellen. Damit hat die Behauptung, der Verstoß gegen § 11 ECG stelle einen Verstoß gegen § 1 UWG dar, keine Grundlage mehr.

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