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Entscheidung - OGH 24.06.2003, 4 Ob 117/03i

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2003/160Bl-LS 2003, 264 Heft 6 v. 1.12.2003

§ 9 Abs 1 UWG

Der OGH stellt in seinem Urteil fest, dass bei Kollision einer Domain mit der besonderen Bezeichnung eines Unternehmens der allgemeine Grundsatz des Zeitvorranges gilt.

OGH 24.06.2003, 4 Ob 117/03i

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