§ 5 UmwG; § 142 HGB; § 78 UrhG; § 81 UrhG; § 87 Abs 2 UrhG
Das Urteil des OGH beschreibt die Wiederholungsgefahr iSd § 81 UrhG, bei einer juristischen Person als Gesamtrechtsnachfolgerin. In diesem Zusammenhang wird der Ersatz für immaterielle Schäden aus einer Urheberrechtsverletzung und dessen Höhe erörtert.