§ 5a ff KSchG; § 5c KSchG; Art 2 FernabsatzRL; Art 4 Abs 3 FernabsatzRL; § 864 Abs 1 ABGB
Die Entscheidung des OGH beschreibt den Umfang der Informationspflicht des Betreibers eines telefonischen Auskunftsdienstes gegenüber Verbrauchern. In diesem Zusammenhang wird auch das Zustandekommen eines Vertrages im Fernabsatz erörtert.