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Lichtbild und/oder einfaches Lichtbild

Gewerblicher RechtsschutzRA Univ.-Doz Dr. Alfred J. Noll, Freimüller/Noll/Obereder/Pilz Rechtsanwälte, WienÖBl 2003/44ÖBl 2003, 164 - 167 Heft 4 v. 1.8.2003

§ 3 Abs 2 UrhG; § 74 Abs 1 UrhG

Der Autor beschreibt in seinem Aufsatz die Auswirkungen der Eurobike Entscheidung auf Lichtbildhersteller. In diesem Zusammenhang wird erörtert, wie Urheberrecht und Leistungsschutzrecht des gewerbsmäßigen Lichtbildherstellers nebeneinander entstehen können.

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