§ 42 ABGB; § 12 MSchG; § 9 UWG
Der Autor umfasst in seinem Aufsatz die Problematik, der vom OGH bejahten, Rechnungslegungspflicht des Verletzers bei unbefugtem Gebrauch eines fremden Namens. Er setzt sich in diesem Zusammenhang mit der vom OGH verneinten urheberrechtlichen Auskunftspflicht bei Bildnisverletzung auseinander.