§ 9a Abs 2 Z 8 UWG
Das gegenständliche höchstgerichtliche Urteil befasst sich mit der Berechnung des fiktiven Lospreises iSd § 9a Abs 2 Z 8 UWG. Dabei wird Untersagung von Gewinnspielen bei solchen verneint, bei denen der Anlockeffekt im Hinblick auf den Gesamtwert der ausgespielten Preise und die hohe Anzahl der Teilnehmer gering ist.