§ 3 Abs 2 UrhG; § 73 ff UrhG, § 90 UrhG; Art 6 RL 93/98/EWG (SchutzdauerRL); § 1489 ABGB; § 20 UWG
Die gegenständliche Entscheidung des OGH beschäftigt sich mit der Definition von Fotografien als Lichtbildwerke iSd § 3 Abs 2 UrhG. In diesem Zusammenhang wird auch die aktuelle Rsp und weiters die Verjährungsfrist für Unterlassungsansprüche nach dem UWG erörtert.