Zusammenfassung: Der OPM befasst sich in seiner Entscheidung mit der Frage des Vorliegens einer erfinderischen Tätigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 10 PatV-EG; § 87a Abs 1 PatG; § 83 EPÜ; § 138 EPÜ
Stichworte: PBl 2002, 111
Zusammenfassung: Der OPM befasst sich in seiner Entscheidung mit der Frage des Vorliegens einer erfinderischen Tätigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 10 PatV-EG; § 87a Abs 1 PatG; § 83 EPÜ; § 138 EPÜ
Stichworte: PBl 2002, 111