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Pflicht zur Nennung des Namens des Übersetzers

Gewerblicher RechtsschutzHelmut Gamerith; Anmerkung von Michael Wolner, RAÖBl 2002/55ÖBl 2002, 250 - 254 Heft 5 v. 1.10.2002

§ 5 Abs 1 UrhG; § 20 Abs 1 UrhG; § 46 Z 1 UrhG; § 57 Abs 4 UrhG; § 914 ABGB

Die Entscheidung des OGH erläutert die Verpflichtung zur Angabe der Quelle bei der Übersetzung von geschützten Texten im Rundfunk. In diesem Zusammenhang wird der gegenständlichen Übersetzung Werkcharakter zugesprochen und auch die freie Werknutzung miteinbezogen.

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