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Entscheidung - OGH 12.02.2002, 4 Ob 34/02g

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2002/82Bl-LS 2002, 124 Heft 3 v. 1.6.2002

§ 1 UWG; Art 28 EG

Der OGH spricht in seinem Urteil aus, dass Art 28 EG unterschiedslos anwendbaren Regelungen nicht entgegensteht, die aufgrund zwingender Erfordernisse gerechtfertigt sind und für die keine Regelung durch das Gemeinschaftsrecht besteht.

OGH 12.02.2002, 4 Ob 34/02g

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