§ 1 UWG; Art 28 EG
Der OGH spricht in seinem Urteil aus, dass Art 28 EG unterschiedslos anwendbaren Regelungen nicht entgegensteht, die aufgrund zwingender Erfordernisse gerechtfertigt sind und für die keine Regelung durch das Gemeinschaftsrecht besteht.
OGH 12.02.2002, 4 Ob 34/02g