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Entscheidung - OGH 17.12.2001; 4 Ob 2002/01m

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2002/84Bl-LS 2002, 124 Heft 3 v. 1.6.2002

Zusammenfassung: Der OGH beschreibt in seinem Urteil den Unterschied zwischen einem " echten" Systemvergleich und vergleichender Werbung.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 UWG; Art 3a Bas 1 RL 97/55/EG

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