Zusammenfassung: Der OPM befasst sich in seienr Entscheidung mit der nahe liegenden Übertragung schon bekannter Maßnahmen auf eine verwandtes Gebiet.
Rechtsgrundlagen: § 21 KartG; § 15 Z 10 BVergG; § 17 BvergG; § 4 Abs 1 Sbg LVergG
Stichworte: PBl 2002, 32