Zusammenfassung: Der OGH als KOG behandelt die Dauer von kartellrechtswidrigem Verhaltem im Zeitpunkt eines Untersagungsantrages.
Rechtsgrundlagen: § 34 KartG; § 42b KartG
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Zusammenfassung: Der OGH als KOG behandelt die Dauer von kartellrechtswidrigem Verhaltem im Zeitpunkt eines Untersagungsantrages.
Rechtsgrundlagen: § 34 KartG; § 42b KartG
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