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Ein Elementenschutz ist dem Markenrecht fremd, Anmerkungen zu OGH 13.11.2001, ÖBl 2002, 84 - drive company

Gewerblicher RechtsschutzPA Dr. Dipl.-Ing. Stephan HofingerÖBl 2002/19ÖBl 2002, 122 - 123 Heft 3 v. 1.6.2002

Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die Problematik der Unterscheidungskraft und der Verwechslungsgefahr von Marken. Anhand des vorliegenden Urteils des OGH geht er in seiner Besprechung besonders auf den Gesamteindruck einer Marke ein.

Rechtsgrundlagen: MarkenRL; § 4 Abs 1 Z 4 MSchG; Art 7 Abs 1 lit c GMV; § 14 MarkenG

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