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Entscheidung - OGH 12.09.2001, 4 Ob 164/01y

Gewerblicher RechtsschutzÖBl-LS 2002/11ÖBl-LS 2002, 12 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 14 UWG; § 1301 ABGB

Der OGH bejaht in seiner Entscheidung die Haftung des mittelbaren Täters für einen Wettbewerbsverstoß eines anderen, wenn dieser durch eigenes Verhalten verursacht oder gefördert wurde.

OGH 12.09.2001, 4 Ob 164/01y

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