§ 14 UWG; § 1301 ABGB
Der OGH bejaht in seiner Entscheidung die Haftung des mittelbaren Täters für einen Wettbewerbsverstoß eines anderen, wenn dieser durch eigenes Verhalten verursacht oder gefördert wurde.
OGH 12.09.2001, 4 Ob 164/01y
§ 14 UWG; § 1301 ABGB
Der OGH bejaht in seiner Entscheidung die Haftung des mittelbaren Täters für einen Wettbewerbsverstoß eines anderen, wenn dieser durch eigenes Verhalten verursacht oder gefördert wurde.
OGH 12.09.2001, 4 Ob 164/01y