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Einige Bemerkungen zum Schutz schlichter Datenbanken

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. DDr. Robert Dittrich, Sektionschef im BMI i.R.ÖBl 2002, 3 - 10 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Im Beitrag wird die Datenbankrichtlinie 96/9/EG und deren Umsetzung besprochen. Weiters erklärt der Autor den Begriff der Datenbank und diskutiert die Problematik der Investition in Datenbanken. Darüber hinaus werden Umfang und Dauer des Schutzes von Datenbanken der öffentlichen Hand und von schlichten Datenbanken besprochen.

Rechtsgrundlagen: RL 96/9/EG ; UrhGNov 1997 BGBl I 1998/25; Art 290 EGV

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