Art 7 Abs 1 lit b GMV; Art 7 Abs 1 lit c GMV; Art 7 Abs 2 GMV; Art 7 Abs 3 GMV
Das vorliegende höchstgerichtliche Urteil befasst sich mit der Eintragungsfähigkeit von Marken, die aus mehreren Wörtern bestehen. In diesem Zusammenhang wird auch die Unterscheidungskraft von Marken erörtert und dies vor allem in Bezug auf Wortverbindungen.