§ 10 Abs 1 Z 2 MSchG; § 10a Z 2 MSchG; § 10a Z 4 MSchG; § 51 MSchG; § 52 MSchG; § 9 Abs 1 UWG
Der OGH befasst sich mit der Frage, ob bei der Benützung eines mit einer fremden Marke gleichen Domain-Namen für gleiche oder gleichartige Produkte oder Dienstleistungen Verwechslungsgefahr vorliegt.