Zusammenfassung: Der OGH befasst sich in seinem Urteil mit dem Grundsatz des § 2 UWG, dass nur Vergleichbares miteinander verglichen werden darf.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 UWG
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Zusammenfassung: Der OGH befasst sich in seinem Urteil mit dem Grundsatz des § 2 UWG, dass nur Vergleichbares miteinander verglichen werden darf.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 UWG
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