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Rechtsprechung

Gewerblicher RechtsschutzÖBl-LS 2001/52ÖBl-LS 2001, 57 Heft 2 v. 1.3.2001

Zusammenfassung: Der OGH befasst sich in seinem Urteil mit dem Grundsatz des § 2 UWG, dass nur Vergleichbares miteinander verglichen werden darf.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 UWG

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