Zusammenfassung: Der OGH erörtert in seiner Entscheidung die Beeinträchtigung eines Namensrechts durch den Gebrauch eines Domain-Namen.
Rechtsgrundlagen: § 43 ABGB; Art 79 Abs 1 B-VG; § 1 Abs 1 WehrG; § 381 Abs 1 Z 2 EO
Zusammenfassung: Der OGH erörtert in seiner Entscheidung die Beeinträchtigung eines Namensrechts durch den Gebrauch eines Domain-Namen.
Rechtsgrundlagen: § 43 ABGB; Art 79 Abs 1 B-VG; § 1 Abs 1 WehrG; § 381 Abs 1 Z 2 EO