Zusammenfassung: Der OGH als KOG befasst sich mit der Zuständigkeit bei der Bewilligung der Exekution aufgrund von kartellgerichtlichen Titeln auf Unterlassung.
Rechtsgrundlagen: § 126 Abs 3 KartG; § 18 EO; § 19 EO; § 387 EO
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Zusammenfassung: Der OGH als KOG befasst sich mit der Zuständigkeit bei der Bewilligung der Exekution aufgrund von kartellgerichtlichen Titeln auf Unterlassung.
Rechtsgrundlagen: § 126 Abs 3 KartG; § 18 EO; § 19 EO; § 387 EO
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