§ 14 UWG; § 18 UWG
Der OGH befasst sich in seiner Entscheidung mit der Haftung von Dritten, neben dem unmittelbaren Täter, für Wettbewerbsverletzungen.
OGH 21.03.2000, 4 Ob 68/00d
§ 14 UWG; § 18 UWG
Der OGH befasst sich in seiner Entscheidung mit der Haftung von Dritten, neben dem unmittelbaren Täter, für Wettbewerbsverletzungen.
OGH 21.03.2000, 4 Ob 68/00d