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Öffentliche Nennung von Preisen für ärztliche Leistungen

Gewerblicher RechtsschutzÖBl 2000, 114 - 115 Heft 3 v. 1.6.2000

Art 89 Abs 2 B-VG; Art 140 B-VG; Art 10 EMRK; § 25 ÄrzteG 1984; § 53 ÄrzteG 1998; Art 3 lit d erster Halbsatz Richtlinie " Arzt und Öffentlichkeit" als gesetzwidrig aufzuheben

Der OGH befasst sich in seiner Entscheidung mit der öffentlichen Bekanntmachung von Honoraren für ärztliche Leistungen.

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