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Anfechtung der Einholung eines Gutachtens des Paritätischen Ausschusses

Gewerblicher RechtsschutzÖBl 2000, 85 - 86 Heft 2 v. 1.3.2000

Zusammenfassung: Der OGH als KOG befasst sich in seiner Entscheidung mit der Anfechtungsmöglichkeit, betreffend die Einholung eines Gutachtens des Paritätischen Ausschusses.

Rechtsgrundlagen: § 43 KartG; § 49 KartG; § 277 Abs 4 ZPO; § 291 Abs 1 ZPO

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