Zusammenfassung: Der OGH als KOG befasst sich in seiner Entscheidung mit der Anfechtungsmöglichkeit, betreffend die Einholung eines Gutachtens des Paritätischen Ausschusses.
Rechtsgrundlagen: § 43 KartG; § 49 KartG; § 277 Abs 4 ZPO; § 291 Abs 1 ZPO
Zusammenfassung: Der OGH als KOG befasst sich in seiner Entscheidung mit der Anfechtungsmöglichkeit, betreffend die Einholung eines Gutachtens des Paritätischen Ausschusses.
Rechtsgrundlagen: § 43 KartG; § 49 KartG; § 277 Abs 4 ZPO; § 291 Abs 1 ZPO